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Damit man weit entfernte Schiffe auf Seenotsituationen aufmerksam machen kann, werden u. a. auch hochsteigende Seenotsignalmittel benötigt. Der Erwerb bestimmter Seenotsignalmittel, der Signalpistole und die dazugehörige Munition war nach dem Sprengstoff- und dem Waffengesetz u. a. von der Seenotsignalmittelprüfung abhängig. Seenotsignalmittel sind eigentlich auf allen Küstengewässern (Nordsee, Ostsee, Atlantik, Adria usw.) erforderlich. Das Bestehen der Prüfung wurde bisher in den Sportführerschein See eingestempelt und berechtigte dann zum Erwerb von hochsteigenden Seenotsignalmitteln, bzw. war eine der Voraussetzungen zum Erwerb der Waffenbesitzkarte für die Signalpistole mit entsprechender Munition. Die Prüfung für die Signalpistole nach dem Waffengesetz ist weiterhin ausgesetzt.
Seit 01.01.2008 wird ein Fachkundenachweis (FKN) nach SprengV ausgestellt und dieser berechtigt dann zum Erwerb von hochsteigenden Seenotsignalmitteln.