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Unser "Funker" Horst Mierheim bietet ihn jedes Jahr an, nachdem nun die Übergangsregelungen auslaufen und die Prüfung "einfacher" und praxisorientierter werden soll, macht`s auch sicher wieder Spaß:
Das Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis beziehungsweise Short Range Certificate (SRC) berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine GMDSS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist. Das Zeugnis ist für den Funkbetrieb an Bord von Schiffen unter Deutscher Flagge international gültig. Voraussetzungen für den Erwerb sind in Deutschland ein Mindestalter von 16 Jahren und Grundkenntnisse der englischen Sprache.
Die Prüfungen für Sportschiffer zu LRC, SRC und UBI werden in Deutschland von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbands und des Deutschen Motoryachtverbands im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) durchgeführt.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Innerhalb von 60 min müssen im Theorieteil 30 Fragen aus einem Fragenkatalog schriftlich beantwortet werden. Eine in englischer Sprache diktierte Meldung muss richtig aufgenommen werden und ins Deutsche übersetzt werden. Eine weitere Meldung muss schriftlich von Deutsch ins Englische übersetzt werden. Der praktische Teil besteht aus Pflichtaufgaben (Abwicklung Not- und Dringlichkeitsverkehr, jeweils DSC-Aussendungen und Sprechfunkabwicklungen) und weiteren Aufgaben (aus den Gebieten Sicherheitsverkehr, Routineverkehr, Einstellung des Funkgeräts.
Termine/Anfrage an die Ausbildungscrew hier